Sparen für Enkelkinder: die drei Wege im Vergleich

Wer für Enkel oder Patenkinder spart, entscheidet vor allem eine Frage: Soll das Geld dem Kind gehören – oder erst später übergeben werden?

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Weg 1: Konto auf den Namen des Kindes

Läuft das Konto auf das Kind, gehört das Geld rechtlich dem Kind. Das hat steuerliche Vorteile, weil der Sparerpauschbetrag und der Grundfreibetrag des Kindes genutzt werden können. Eröffnen dürfen es aber nur die gesetzlichen Vertreter – Großeltern können lediglich einzahlen.

Der Nachteil: Mit 18 verfügt dein Enkelkind allein über das Geld. Wer das nicht möchte, sollte einen der anderen Wege prüfen.

Weg 2: eigenes Konto der Großeltern

Ein separates Tagesgeld- oder Depotkonto auf den eigenen Namen bleibt vollständig in deiner Hand. Du bestimmst, wann und wie viel übergeben wird. Steuerlich zählen die Erträge allerdings zu deinen eigenen und belasten deinen Sparerpauschbetrag.

Diese Variante ist auch praktisch, wenn mehrere Enkel bedacht werden sollen und die Aufteilung erst später feststehen soll.

Weg 3: Junior-Depot für den langen Zeitraum

Bei Anlagehorizonten von zehn Jahren und mehr wird ein breit gestreuter ETF-Sparplan interessant. Ein Junior-Depot läuft auf den Namen des Kindes und wird von den Eltern eröffnet; Großeltern können per Dauerauftrag einzahlen.

Kursschwankungen gehören dazu. Für Geld, das zu einem festen Termin gebraucht wird, ist ein verzinstes Konto die passendere Wahl.

Häufige Fragen

Dürfen Großeltern ein Konto für das Enkelkind eröffnen?
Ein Konto auf den Namen des Kindes können nur die gesetzlichen Vertreter eröffnen, also in der Regel die Eltern. Großeltern und Paten können jederzeit auf ein bestehendes Kinderkonto einzahlen oder einen Dauerauftrag einrichten. Alternativ eröffnen sie ein Konto oder Depot auf den eigenen Namen und übertragen das Guthaben später. Welche Variante passt, hängt davon ab, wer zu welchem Zeitpunkt über das Geld verfügen soll – und wie die Erträge versteuert werden sollen.
Welche steuerlichen Freibeträge hat mein Enkelkind?
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge und zusätzlich den steuerlichen Grundfreibetrag. Läuft das Konto auf den Namen des Kindes, bleiben Zinsen und Dividenden dadurch in vielen Fällen steuerfrei – vorausgesetzt, die Eltern erteilen einen Freistellungsauftrag und reichen bei Bedarf eine Nichtveranlagungsbescheinigung ein. Die genauen Beträge ändern sich gelegentlich; maßgeblich sind die aktuellen Werte des Bundesfinanzministeriums. Steuerliche Beratung dürfen wir nicht leisten.
Kann das Ersparte auf die BAföG-Berechnung angerechnet werden?
Vermögen, das auf den Namen des Kindes läuft, kann bei Sozialleistungen und bei der Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Für die konkrete Bewertung gelten Freibeträge und Stichtagsregeln, die sich ändern können. Wer größere Beträge anspart, sollte diesen Punkt früh mitdenken und im Zweifel eine Beratungsstelle oder Steuerberatung einbeziehen. Bleibt das Geld auf einem Konto der Großeltern, stellt sich diese Frage nicht – dafür entfallen die Freibeträge des Kindes.
Tagesgeld oder Depot – was ist für Enkel sinnvoller?
Das hängt vom Zeitraum ab. Für Geld, das in wenigen Jahren gebraucht wird, etwa für den Führerschein, ist ein verzinstes Tages- oder Festgeldkonto die passende Wahl: kein Kursrisiko, planbarer Ertrag. Für Zeiträume ab etwa zehn Jahren spricht historisch vieles für einen breit gestreuten ETF-Sparplan, allerdings mit Schwankungen und ohne Garantie. Viele Familien kombinieren beides: einen sicheren Teil für kurzfristige Wünsche, einen Anlageteil für die Zeit nach dem 18. Geburtstag.