Steuern & Recht: Kinderkonto, Freibeträge und Schenkung
Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto? Welche Freibeträge gelten? Verständliche Antworten auf die wichtigsten Steuer- und Rechtsfragen rund ums Kindesvermögen.
Stand: – alle Angaben ohne Gewähr
Kinder haben eigene Steuerfreibeträge – wer sie kennt, spart bares Geld. Gleichzeitig gelten rechtliche Besonderheiten: Das Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind, nicht den Eltern.
Wir erklären Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag, NV-Bescheinigung und Schenkungsfreibeträge verständlich. Alle Zahlen sind Richtwerte und ersetzen keine Steuerberatung.
Die wichtigsten Themen
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Eltern verwalten das Vermögen ihres Kindes als gesetzliche Vertreter. Erlaubt sind Ausgaben im Interesse des Kindes: Ausbildung, Führerschein, Ausstattung, Schulfahrt. Nicht erlaubt ist es, das Geld für eigene Zwecke oder allgemeine Haushaltskosten zu verwenden – auch nicht als angebliche Leihe, die man später zurückzahlen will.
Bei größeren Vermögensgeschäften – etwa dem Verkauf einer geerbten Immobilie des Kindes – braucht es sogar die Genehmigung des Familiengerichts. Für den Alltag mit Konto und Depot gilt: Dokumentiere größere Entnahmen, das schützt dich vor späteren Nachfragen des volljährigen Kindes.
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung einrichten
Damit die Bank keine Abgeltungsteuer abführt, erteilst du für das Konto deines Kindes einen Freistellungsauftrag – online in wenigen Minuten, im Namen des Kindes mit dessen Steuer-ID. Die Steuer-ID findest du auf der Geburtsurkunden-Mitteilung oder beim Bundeszentralamt für Steuern.
Reicht der Sparerpauschbetrag nicht aus, weil größere Beträge angelegt sind, stellst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Sie gilt für Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen und deckelt Erträge weit über dem Sparerpauschbetrag. Details und Zahlen erklärt unser Ratgeber zu Steuern & Freibeträgen.
Schenkungen von Großeltern und Paten
Geldgeschenke an das Kind sind bis zu hohen Freibeträgen schenkungssteuerfrei. Wichtig für die Praxis: Überweise Geschenke direkt auf das Konto des Kindes und notiere im Verwendungszweck Anlass und Empfänger – so ist die Schenkung später sauber nachweisbar.
Wer regelmäßig größere Beträge schenkt, sollte die Zehn-Jahres-Frist im Blick behalten: Innerhalb dieses Zeitraums werden Schenkungen derselben Person zusammengerechnet. Bei typischen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken ist das unerheblich, bei geplanten Vermögensübertragungen nicht.
Kindergeld und Kinderkonto: zwei verschiedene Dinge
Die Begriffe werden gern verwechselt: Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die an die Eltern gezahlt wird – das Kinderkonto ist ein Bankkonto auf den Namen des Kindes. Beides hat rechtlich nichts miteinander zu tun.
Du kannst das Kindergeld natürlich auf das Kinderkonto überweisen lassen oder einen Teil davon direkt sparen. Viele Familien richten dafür einen Dauerauftrag ein: So wird aus der staatlichen Leistung automatisch ein Startkapital für das Kind.
Häufige Fragen
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