Steuern & Recht: Kinderkonto, Freibeträge und Schenkung

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto? Welche Freibeträge gelten? Verständliche Antworten auf die wichtigsten Steuer- und Rechtsfragen rund ums Kindesvermögen.

Stand: – alle Angaben ohne Gewähr

Kinder haben eigene Steuerfreibeträge – wer sie kennt, spart bares Geld. Gleichzeitig gelten rechtliche Besonderheiten: Das Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind, nicht den Eltern.

Wir erklären Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag, NV-Bescheinigung und Schenkungsfreibeträge verständlich. Alle Zahlen sind Richtwerte und ersetzen keine Steuerberatung.

Die wichtigsten Themen

Verfügungsrecht: Was Eltern dürfen – und was nicht

Eltern verwalten das Vermögen ihres Kindes als gesetzliche Vertreter. Erlaubt sind Ausgaben im Interesse des Kindes: Ausbildung, Führerschein, Ausstattung, Schulfahrt. Nicht erlaubt ist es, das Geld für eigene Zwecke oder allgemeine Haushaltskosten zu verwenden – auch nicht als angebliche Leihe, die man später zurückzahlen will.

Bei größeren Vermögensgeschäften – etwa dem Verkauf einer geerbten Immobilie des Kindes – braucht es sogar die Genehmigung des Familiengerichts. Für den Alltag mit Konto und Depot gilt: Dokumentiere größere Entnahmen, das schützt dich vor späteren Nachfragen des volljährigen Kindes.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung einrichten

Damit die Bank keine Abgeltungsteuer abführt, erteilst du für das Konto deines Kindes einen Freistellungsauftrag – online in wenigen Minuten, im Namen des Kindes mit dessen Steuer-ID. Die Steuer-ID findest du auf der Geburtsurkunden-Mitteilung oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

Reicht der Sparerpauschbetrag nicht aus, weil größere Beträge angelegt sind, stellst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Sie gilt für Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen und deckelt Erträge weit über dem Sparerpauschbetrag. Details und Zahlen erklärt unser Ratgeber zu Steuern & Freibeträgen.

Schenkungen von Großeltern und Paten

Geldgeschenke an das Kind sind bis zu hohen Freibeträgen schenkungssteuerfrei. Wichtig für die Praxis: Überweise Geschenke direkt auf das Konto des Kindes und notiere im Verwendungszweck Anlass und Empfänger – so ist die Schenkung später sauber nachweisbar.

Wer regelmäßig größere Beträge schenkt, sollte die Zehn-Jahres-Frist im Blick behalten: Innerhalb dieses Zeitraums werden Schenkungen derselben Person zusammengerechnet. Bei typischen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken ist das unerheblich, bei geplanten Vermögensübertragungen nicht.

Kindergeld und Kinderkonto: zwei verschiedene Dinge

Die Begriffe werden gern verwechselt: Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die an die Eltern gezahlt wird – das Kinderkonto ist ein Bankkonto auf den Namen des Kindes. Beides hat rechtlich nichts miteinander zu tun.

Du kannst das Kindergeld natürlich auf das Kinderkonto überweisen lassen oder einen Teil davon direkt sparen. Viele Familien richten dafür einen Dauerauftrag ein: So wird aus der staatlichen Leistung automatisch ein Startkapital für das Kind.

Häufige Fragen

Alle Antworten stehen vollständig auf dieser Seite – aufklappen genügt.

Steuern & Freibeträge

Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag, NV-Bescheinigung: So bleiben Erträge des Kindes steuerfrei. Alle Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine Steuerberatung.

Muss mein Kind auf Kapitalerträge Steuern zahlen?
Grundsätzlich ja, denn auch Kinder sind eigenständig steuerpflichtig. Praktisch bleiben Erträge aber meist steuerfrei, weil Kinder eigene Freibeträge haben und selten weiteres Einkommen erzielen. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank trotzdem Abgeltungsteuer ab – das Geld holst du über die Steuererklärung zurück.
Wie viel Kapitalerträge sind beim Kind steuerfrei?
Als Richtwert lassen sich Sparerpauschbetrag (1.000 Euro), Grundfreibetrag (rund 12.000 Euro) und die Sonderausgabenpauschale kombinieren, sodass bei Kindern ohne weiteres Einkommen rund 13.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei bleiben können. Voraussetzung ist eine NV-Bescheinigung oder die Veranlagung über die Steuererklärung. Die genauen Beträge ändern sich jährlich – prüfe die aktuellen Werte.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für Kinder?
Er beträgt wie bei Erwachsenen 1.000 Euro pro Jahr und Person (Richtwert). Er wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank geltend gemacht und kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden. Ein eigener Kinderfreibetrag auf Kapitalerträge existiert daneben nicht.
Was ist der Grundfreibetrag und gilt er auch für Kinder?
Der Grundfreibetrag ist das Einkommen, das steuerfrei bleibt – aktuell rund 12.000 Euro pro Jahr (Richtwert). Er gilt für jede steuerpflichtige Person, also auch für Kinder, unabhängig vom Alter. Deshalb können Kinder ohne Erwerbseinkommen relativ hohe Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen.
Wie viel kann ein Kind pro Jahr steuerfrei anlegen?
Nicht die Anlagesumme ist begrenzt, sondern der Ertrag: Bis etwa 13.000 Euro Kapitalerträge im Jahr fällt bei Kindern ohne weiteres Einkommen typischerweise keine Steuer an (Richtwert). Bei 3 Prozent Rendite entspricht das einem Depot- oder Sparvermögen im hohen fünfstelligen Bereich. Beachte parallel die Grenzen für Familienversicherung und BAföG.
Was ist eine NV-Bescheinigung und wie beantrage ich sie?
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung bestätigt, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt; Banken zahlen Erträge dann komplett ohne Steuerabzug aus. Beantragt wird sie mit dem Formular „Antrag auf NV-Bescheinigung“ beim Wohnsitzfinanzamt, unterschrieben von den Eltern. Sie gilt in der Regel drei Jahre und wird bei der Bank hinterlegt.
Brauche ich für das Kinderdepot eine NV-Bescheinigung?
Nötig ist sie erst, wenn die Erträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen könnten. Darunter genügt ein Freistellungsauftrag. Bei größeren Depots lohnt die NV-Bescheinigung, weil sie auch den Grundfreibetrag abdeckt.
Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – was ist besser?
Der Freistellungsauftrag ist einfacher, deckt aber nur 1.000 Euro Erträge ab. Die NV-Bescheinigung erfordert einen Antrag beim Finanzamt, stellt dafür alle Erträge bis zum Grundfreibetrag frei. Beide lassen sich kombinieren beziehungsweise ersetzen einander je nach Depotgröße.
Kann man für ein Kind einen Freistellungsauftrag stellen?
Ja, die gesetzlichen Vertreter erteilen ihn für das Kind bei der jeweiligen Bank – online oder per Formular. Voraussetzung ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Der Auftrag des Kindes ist unabhängig vom Freistellungsauftrag der Eltern und wird nicht mit ihm verrechnet.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt auf Antrag in der Steuererklärung, ob der persönliche Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Bei Kindern ohne weiteres Einkommen ist das fast immer der Fall, sodass gezahlte Abgeltungsteuer erstattet wird. Beantragt wird sie über die Anlage KAP.
Wie vermeide ich Abgeltungssteuer beim Kinderdepot?
Durch einen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro Erträge und darüber hinaus durch eine NV-Bescheinigung. Wurde bereits Steuer einbehalten, holst du sie über die Steuererklärung des Kindes mit Anlage KAP und Günstigerprüfung zurück. Voraussetzung ist, dass das Depot tatsächlich auf den Namen des Kindes läuft.
Muss ich für mein Kind eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht in der Regel nicht, solange nur Kapitalerträge anfallen und die Bank korrekt freigestellt hat. Freiwillig lohnt sie sich, wenn Abgeltungsteuer einbehalten wurde und über die Günstigerprüfung erstattet werden kann. Die Erklärung geben die Eltern für das Kind ab.
Werden Kapitalerträge des Kindes auf den Freibetrag der Eltern angerechnet?
Nein. Kinder haben eigene Freibeträge, die unabhängig von denen der Eltern gelten – das ist gerade der steuerliche Vorteil des Kinderdepots. Voraussetzung ist, dass das Vermögen tatsächlich dem Kind gehört und nicht faktisch von den Eltern wie eigenes Geld genutzt wird. Andernfalls kann das Finanzamt die Erträge den Eltern zurechnen.
Was gilt steuerlich, wenn Eltern regelmäßig ins Kinderdepot einzahlen?
Jede Einzahlung ist eine Schenkung an das Kind, die weit unter dem Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Jahrzehnt bleibt und daher normalerweise steuerfrei ist. Entscheidend ist, dass das Geld dem Kind endgültig zugewendet wird – Rückflüsse an die Eltern gefährden diese Einordnung. Bei sehr hohen Beträgen ist steuerliche Beratung sinnvoll.
Muss ich Gewinne aus dem Kinderdepot versteuern, wenn das Kind studiert?
Auch während des Studiums gelten die Freibeträge des Kindes; erst wenn Kapitalerträge zusammen mit Job-Einkommen den Grundfreibetrag übersteigen, entsteht Steuer. Dann ist eine Steuererklärung mit Günstigerprüfung sinnvoll. Beachte parallel die Einkommensgrenzen für Familienversicherung und BAföG.

Familienversicherung, Krankenkasse & BAföG

Wann Vermögen und Erträge des Kindes Nebenwirkungen bei Krankenversicherung, BAföG oder Unterhalt haben. Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Gefährden Kapitalerträge die Familienversicherung des Kindes?
Ja, das ist möglich: Für die beitragsfreie Familienversicherung gilt eine monatliche Gesamteinkommensgrenze, in die auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags einfließen. Wird sie überschritten, muss sich das Kind eigenständig versichern. Bei üblichen Kinderdepots mit einigen tausend Euro ist die Grenze in der Regel weit entfernt.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze der Familienversicherung?
Sie liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße und beträgt als Richtwert rund 500 bis 550 Euro im Monat, bei Minijob-Einkommen entsprechend der Minijob-Grenze. Der Wert wird jährlich angepasst – die aktuelle Zahl nennt deine Krankenkasse. Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen des Kindes.
Was passiert, wenn das Kind zu hohe Einkünfte hat?
Dann endet die beitragsfreie Familienversicherung, und das Kind muss sich freiwillig oder als Student eigenständig krankenversichern. Die Beiträge liegen als Richtwert bei rund 120 bis 250 Euro monatlich, je nach Status. Prüfe deshalb vor größeren Ausschüttungen, ob die Grenze überschritten wird – thesaurierende ETFs helfen, Erträge klein zu halten.
Wird das Kinderdepot beim BAföG angerechnet?
Ja, das eigene Vermögen von BAföG-Antragstellenden wird oberhalb eines Freibetrags zu einem Teil auf die Förderung angerechnet. Ein großes Depot auf Kindernamen kann die BAföG-Förderung daher reduzieren oder ausschließen. Vermögen auf Elternnamen wird dagegen nur über das Elterneinkommen berücksichtigt.
Wie viel Vermögen darf ein Kind beim BAföG haben?
Der Vermögensfreibetrag liegt als Richtwert bei rund 15.000 Euro für Antragstellende unter 30 Jahren, darüber bei einem höheren Betrag. Was darüber liegt, wird auf den Bewilligungszeitraum umgelegt und mindert die Förderung. Die aktuellen Werte stehen im BAföG und werden regelmäßig angehoben.
Beeinflusst das Vermögen des Kindes den Unterhalt oder das Studium?
Beim Unterhalt zählt in erster Linie das Einkommen des Kindes; eigenes Vermögen kann in bestimmten Konstellationen ebenfalls berücksichtigt werden, insbesondere dessen Erträge. Der Vermögensstamm muss in der Regel nicht angetastet werden, solange die Eltern leistungsfähig sind. Bei Streitfällen ist familienrechtliche Beratung nötig.
Muss man Kapitalerträge des Kindes der Krankenkasse melden?
Ja, regelmäßige Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenzen sind der Krankenkasse mitzuteilen, weil sie die Familienversicherung prüfen muss. Kassen fragen den Status zudem periodisch ab. Unterlassene Meldungen können zu Nachforderungen führen.