Kinderkonto online eröffnen: So läuft es ab

Antrag, Legitimation, Karte: Wir erklären den Ablauf Schritt für Schritt und sagen, welche Unterlagen du für dein Kind bereithalten solltest.

Stand: – alle Angaben ohne Gewähr

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Diese Unterlagen brauchst du

Für den Antrag benötigst du in der Regel die Ausweise beider sorgeberechtigter Elternteile, die Geburtsurkunde des Kindes und häufig dessen Steuer-Identifikationsnummer. Manche Banken verlangen zusätzlich einen Kinderreisepass oder Personalausweis des Kindes, sobald es älter ist.

Bei alleinigem Sorgerecht kommt ein Nachweis hinzu, etwa eine Negativbescheinigung des Jugendamts oder ein Gerichtsbeschluss. Halte die Dokumente als Scan bereit – das verkürzt den Prozess deutlich.

Legitimation per VideoIdent oder PostIdent

Die Identität der gesetzlichen Vertreter wird per VideoIdent in wenigen Minuten am Smartphone geprüft oder per PostIdent in einer Filiale der Deutschen Post. VideoIdent ist schneller, setzt aber eine stabile Verbindung und ein gültiges Ausweisdokument voraus.

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen sich häufig beide legitimieren. Plane dafür einen gemeinsamen Termin ein – das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.

Wie lange es bis zur Karte dauert

Nach erfolgreicher Legitimation ist das Konto meist innerhalb weniger Bankarbeitstage nutzbar. Karte und PIN kommen getrennt per Post und brauchen erfahrungsgemäß einige Tage länger.

Verbindliche Fristen nennen die Banken selten. Wir geben deshalb keine pauschalen Bearbeitungszeiten an, sondern verweisen auf die Angaben des Anbieters im Antragsprozess.

Häufige Fragen

Kann ich ein Kinderkonto komplett online eröffnen?
Bei Direktbanken und den meisten Filialbanken ja. Antrag, Unterschrift und Legitimation laufen digital, die Unterlagen lädst du als Scan oder Foto hoch. Einzelne Institute verlangen weiterhin, dass die Geburtsurkunde im Original vorgelegt oder als beglaubigte Kopie eingereicht wird – dann ist ein Filialbesuch oder Postweg nötig. Wir führen „Online-Eröffnung“ als eigenes Datenfeld je Anbieter, damit du das vor dem Antrag siehst und nicht mitten im Prozess feststellst.
Brauche ich die Steuer-Identifikationsnummer meines Kindes?
In der Regel ja. Banken sind verpflichtet, die Steuer-ID für Zinserträge und den Freistellungsauftrag zu erfassen. Die Nummer wird nach der Geburt automatisch vergeben und per Post zugeschickt; sie steht auch auf früheren Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Falls das Schreiben nicht auffindbar ist, lässt sich die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Ohne sie kann die Bank den Sparerpauschbetrag deines Kindes nicht berücksichtigen.
Was gilt bei getrennt lebenden Eltern?
Besteht gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile dem Antrag zustimmen und sich meist auch beide legitimieren. Alternativ akzeptieren einige Banken eine schriftliche Vollmacht des zweiten Elternteils. Bei alleinigem Sorgerecht genügt eine Unterschrift, dann ist aber ein Nachweis erforderlich. Die Anforderungen unterscheiden sich je Institut deutlich, deshalb lohnt der Blick in die Eröffnungsunterlagen, bevor du den Antrag startest.
Kann mein Kind bei der Eröffnung dabei sein?
Möglich und sinnvoll, ab dem Grundschulalter aber vor allem pädagogisch. Rechtlich handeln die gesetzlichen Vertreter. Wenn dein Kind den Prozess mitverfolgt, versteht es besser, wozu das Konto dient und warum es Limits gibt. Viele Banken bieten für Jugendliche einen eigenen App-Zugang mit eingeschränkten Rechten an – den könnt ihr gemeinsam einrichten und die Regeln zu Limits und Benachrichtigungen direkt besprechen.