Manche Banken vergeben Kinderkonten nur an bestehende Kundschaft. Wir führen „Elternkonto erforderlich“ als eigenes Datenfeld – hier findest du die Anbieter ohne diese Hürde.
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Warum manche Banken ein Elternkonto verlangen
Ein Kinderkonto wird von den gesetzlichen Vertretern eröffnet und verwaltet. Für die Legitimation und die laufende Verwaltung ist es für die Bank einfacher, wenn ein Elternteil bereits Kunde ist – Identität, Adresse und Zugang zum Onlinebanking sind dann schon geprüft. Deshalb koppeln einige Institute das Kinderkonto an ein bestehendes Erwachsenenkonto.
Für Familien bedeutet das einen zusätzlichen Schritt: Erst das eigene Konto eröffnen, dann das Konto für das Kind beantragen. Wer das vermeiden will, sollte gezielt nach Anbietern ohne diese Voraussetzung suchen.
Was du bei der Eröffnung trotzdem brauchst
Auch ohne Elternkonto sind Unterlagen nötig: Ausweise der gesetzlichen Vertreter, die Geburtsurkunde des Kindes und – je nach Bank – die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Bei getrennt lebenden Eltern verlangen viele Institute die Unterschrift beider Sorgeberechtigten oder einen Sorgerechtsnachweis.
Die Legitimation läuft per VideoIdent, PostIdent oder in der Filiale. Für Kinder ohne Ausweisdokument reicht meist die Geburtsurkunde, ein Kinderreisepass ist aber bei einigen Banken Pflicht.
Elternkonto beim gleichen Anbieter kann Vorteile haben
Wenn beide Konten bei derselben Bank liegen, sind Umbuchungen sofort da und das Taschengeld lässt sich als Dauerauftrag planen. Auch die Kontrolle in der App ist meist bequemer, weil beide Konten in einer Übersicht erscheinen.
Das ist ein Komfort-, kein Pflichtargument. Wer sein Gehaltskonto nicht wechseln möchte, kann das Taschengeld auch per Dauerauftrag von einer anderen Bank überweisen – in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstags.
Häufige Fragen
Kann ich ein Kinderkonto eröffnen, ohne selbst Kunde zu werden?
Ja, das geht bei mehreren Banken. Entscheidend ist das Datenfeld „Elternkonto erforderlich“, das wir für jeden Anbieter pflegen. Steht dort „Nein“, kannst du das Konto für dein Kind eröffnen, ohne ein eigenes Konto bei dieser Bank zu führen. Steht dort „Ja“, musst du zuerst selbst Kundin oder Kunde werden. Bei Anbietern, für die uns keine belastbare Angabe vorliegt, steht „k. A.“ – dann lohnt eine kurze Rückfrage beim Anbieter, bevor du die Unterlagen zusammenstellst.
Brauche ich die Unterschrift beider Elternteile?
In der Regel ja, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Das Konto gehört dem Kind, verwaltet wird es von den gesetzlichen Vertretern gemeinsam. Die meisten Banken verlangen deshalb beide Unterschriften auf dem Antrag oder eine Vollmacht des zweiten Elternteils. Bei alleinigem Sorgerecht genügt eine Unterschrift, oft zusammen mit einem Nachweis, etwa einer Negativbescheinigung des Jugendamts. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Bank und stehen in den Eröffnungsunterlagen.
Wird für das Kinderkonto eine Schufa-Auskunft eingeholt?
Für ein reines Guthabenkonto ohne Dispo ist keine Bonitätsprüfung des Kindes nötig, und Minderjährige haben in der Regel keinen Schufa-Eintrag. Manche Banken prüfen jedoch die Daten der gesetzlichen Vertreter, weil diese den Vertrag mitunterzeichnen. Ein Kinderkonto kann nicht überzogen werden, es gibt keinen Kreditrahmen. Ob und in welchem Umfang eine Abfrage erfolgt, regelt jede Bank in ihren Datenschutzhinweisen zum Kontoantrag.
Kann mein Kind das Konto später allein weiterführen?
Ja. Mit dem 18. Geburtstag geht die Verfügungsberechtigung vollständig auf dein Kind über, die Vollmacht der Eltern endet. Viele Banken stellen das Konto zu diesem Zeitpunkt automatisch auf ein Erwachsenenmodell um – oft zunächst weiter kostenlos im Tarif für junge Leute. Ein Anbieterwechsel ist danach jederzeit kostenfrei und über den gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselservice der Banken auch bequem möglich.