ETF-Sparplan fürs Kind: Junior-Depot einrichten

Ein Junior-Depot ist der übliche Weg, um langfristig für ein Kind anzulegen. Wichtig sind niedrige Sparplankosten, eine breite ETF-Auswahl und Klarheit darüber, wem das Geld gehört.

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Wem das Depot gehört

Ein Junior-Depot läuft auf den Namen des Kindes. Das Vermögen gehört rechtlich dem Kind und darf nur zu seinem Vorteil verwendet werden. Mit dem 18. Geburtstag verfügt es allein darüber.

Wer diese Bindung nicht möchte, kann alternativ auf den eigenen Namen anlegen und das Geld später übertragen. Steuerlich sind dann allerdings die eigenen Freibeträge maßgeblich.

Kosten, auf die es ankommt

Entscheidend sind drei Positionen: die Depotführung, die Ausführungskosten je Sparplanrate und die laufenden Kosten des ETFs selbst. Viele Broker führen Junior-Depots ohne Depotgebühr und bieten kostenlose Sparplanausführungen auf ausgewählte ETFs.

Achte auf Bedingungen: Kostenfreiheit gilt oft nur für bestimmte Aktionspartner oder für ein begrenztes Fondsuniversum. Die Details führen wir je Anbieter als Datenfeld.

Breit streuen und lange durchhalten

Für Kinderdepots sind breit gestreute Welt-ETFs die gängige Wahl, weil sie viele Länder und Branchen abdecken. Eine Rate ab 25 € monatlich ist bei den meisten Brokern möglich, teils schon ab 1 €.

Kursschwankungen gehören zum Konzept. Wer das Geld zu einem festen Termin braucht, sollte den Anlageteil rechtzeitig reduzieren und in ein verzinstes Konto umschichten. Das ist keine Anlageberatung, sondern eine allgemeine Einordnung.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag lohnt sich ein ETF-Sparplan für Kinder?
Technisch sind Sparpläne bei vielen Brokern ab 1 € bis 25 € monatlich möglich. Wirtschaftlich sinnvoll wird es, sobald die Ausführung kostenlos oder sehr günstig ist – sonst frisst die Gebühr einen spürbaren Teil kleiner Raten. Wichtiger als die Höhe ist die Regelmäßigkeit und der Zeitraum: Über 15 bis 18 Jahre wirkt der Zinseszinseffekt deutlich stärker als die Frage, ob 25 € oder 50 € eingezahlt werden. Eine Rate lässt sich später jederzeit anpassen.
Wer darf ein Junior-Depot eröffnen?
Nur die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam. Großeltern und Paten können nicht eröffnen, aber jederzeit auf das Verrechnungskonto einzahlen oder einen Dauerauftrag einrichten. Für die Eröffnung brauchst du die Ausweise der Eltern, die Geburtsurkunde und meist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Bei getrennt lebenden Eltern verlangen die Broker häufig die Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder einen Sorgerechtsnachweis.
Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 wird?
Das Depot geht vollständig in die Verfügung deines Kindes über, die Vollmacht der Eltern endet automatisch. Dein Kind kann Anteile verkaufen, den Sparplan ändern oder das Depot zu einem anderen Broker übertragen. Rechtlich lässt sich das nicht verhindern, weil das Vermögen von Anfang an dem Kind gehört. Wer die Kontrolle behalten möchte, legt stattdessen auf den eigenen Namen an und überträgt das Geld zu einem selbst gewählten Zeitpunkt.
Wie werden Erträge im Kinderdepot versteuert?
Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, greifen dessen Sparerpauschbetrag und – bei geringen sonstigen Einkünften – der Grundfreibetrag. Dafür brauchst du einen Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts. Damit bleiben Erträge in vielen Fällen steuerfrei. Die konkreten Beträge ändern sich gelegentlich; wir dürfen keine steuerliche Beratung leisten und verweisen auf die amtlichen Werte.