Inhaltlich verantwortlich: Felix Dürler
Das Wichtigste in Kürze
Taschengeld ist das wichtigste Werkzeug, um Kindern den Umgang mit Geld beizubringen. Entscheidend sind Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit – nicht die Höhe.
- Bis 10 Jahre wöchentlich zahlen, danach monatlich
- Taschengeld nie als Strafe streichen oder als Belohnung erhöhen
- Über die Höhe mit dem Kind sprechen – und Fehler erlauben
Lesezeit: 5 Min. · Stand:
Orientierungswerte nach Alter
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Taschengeldbetrag. Orientierungswerte sind Empfehlungen, keine Verpflichtung. Unser Rechner zeigt seine Richtwerte; hier geht es um eine passende Auszahlung und ein nachvollziehbares Familienbudget, ohne eine neue zweite Alterstabelle zu erzeugen.
Fünf Tipps für die Praxis
Zahle das Taschengeld immer am selben Tag – am besten automatisch per Dauerauftrag aufs Kinderkonto. So lernt dein Kind, mit einem festen Budget zu planen.
- Kleinere Kinder: bar und wöchentlich, damit Geld greifbar bleibt
- Ab ca. 10 Jahren: monatlich aufs Konto, mit eigener Karte
- Sonderausgaben (Schulmaterial, Handy) separat klären
- Sparen fördern: Sparziele gemeinsam festlegen
- Nicht nachsitzen lassen: Fehlkäufe gehören zum Lernen dazu
Eine Vereinbarung, die zum Familienbudget passt
Taschengeld ist kein Wettbewerb zwischen Familien. Klärt zuerst, welche Ausgaben das Kind selbst bezahlen soll und welche weiterhin die Eltern übernehmen. Ein Betrag wirkt großzügig, wenn davon nur Süßigkeiten bezahlt werden; derselbe Betrag kann zu knapp sein, wenn auch Fahrten oder Telefonkosten dazugehören. Ein Vergleich mit Freunden sagt ohne diese Aufteilung wenig aus.
Notiert die Vereinbarung auf einer Seite: Betrag, Auszahlungsrhythmus, freie Ausgaben und separat bezahlte notwendige Dinge. Erkläre offen, wenn das Familienbudget weniger erlaubt. Regelmäßigkeit hilft beim Planen; sie ist keine Garantie, dass jedes Kind sofort sinnvoll wirtschaftet. Überprüft die Vereinbarung bei neuen Lebensumständen statt automatisch nach jeder Geburtstagsfeier mehr zu zahlen.
| Ausgabenbereich | Wer entscheidet? | Wie wird bezahlt? |
|---|---|---|
| Freie kleine Wünsche | Kind innerhalb des Budgets | Taschengeld |
| Schulmaterial und notwendige Kleidung | Familie gemeinsam | Separat klären |
| Größerer Freizeitwunsch | Kind plant, Eltern besprechen Rahmen | Sparziel und eventuell vereinbarter Zuschuss |
Ein vierwöchiger Lernplan ohne Geldnoten
In der ersten Woche sammelt ihr Ausgaben ohne Bewertung. Ein Heft, drei beschriftete Umschläge oder eine einfache Liste reichen. In der zweiten Woche nennt das Kind ein konkretes Sparziel und schaut, welcher Teil seines Budgets dafür übrig bleibt. Es muss nicht jeder Euro verplant sein. Ein nachvollziehbares Ziel ist hilfreicher als eine pauschale Aufforderung, vernünftig zu sein.
In der dritten Woche schaut ihr gemeinsam auf eine Kaufentscheidung: War der Gegenstand seinen Preis wert? Gab es zusätzliche Kosten? In der vierten Woche zieht ihr eine kurze Bilanz und passt nur an, was wirklich nicht funktioniert. Der Plan ist eine von uns zusammengestellte Übung, kein wissenschaftlich belegtes Trainingsprogramm. Er soll Gesprächsanlässe schaffen, nicht Kinder anhand ihrer Ausgaben benoten.
- Woche 1: Einnahmen und Ausgaben sammeln
- Woche 2: Ein realistisches Sparziel auswählen
- Woche 3: Eine Kaufentscheidung im Rückblick besprechen
- Woche 4: Vereinbarung prüfen, ohne Fehlkäufe zu bestrafen
Bargeld und Karte: unterschiedliche Lernhilfen
Bargeld macht den verbleibenden Betrag direkt sichtbar. Eine Karte kann dagegen zeigen, wie ein Kontostand, eine Reservierung und eine Buchung zusammenhängen. Kein Zahlungsmittel lehrt den Umgang mit Geld automatisch. Für jüngere Kinder kann ein sichtbarer Geldvorrat leichter sein; ältere Kinder können an Kontoauszügen und kleinen eigenen Zahlungen üben. Entscheidend ist, was das Kind versteht und im Alltag benötigt.
Wenn ihr eine App nutzt, prüft gemeinsam die tatsächlichen Funktionen: Kann das Kind seinen Kontostand selbst sehen? Wer bekommt Nachrichten? Lassen sich Käufe oder Karten sperren? Eine bunte Oberfläche ist kein Nachweis einer guten Finanzbildung. Auch eine Aufgabenfunktion ist keine Verpflichtung, Taschengeld an Haushaltsarbeit zu koppeln. Das Lernziel und eure Familienregeln sollten vor dem Produkt stehen.
Ein Sparziel in Wochen übersetzen
Ein frei gewähltes Rechenbeispiel: Ein Wunsch kostet 30 €, und das Kind spart 2 € pro Woche dafür. Ohne Zusatzgeld und Preisänderung braucht es 15 Wochen. Wenn es zwischendurch 6 € für etwas anderes ausgibt, verlängert sich die Wartezeit bei gleicher Sparrate um drei Wochen. Diese einfache Rechnung macht Entscheidungen sichtbar, ohne einen Zinsertrag oder ein bestimmtes Konto vorauszusetzen.
Für größere Ziele kann eine Tabelle mit Datum, Sparbetrag und Restbetrag helfen. Lasst auch die Möglichkeit offen, dass das Kind das Ziel später nicht mehr wichtig findet. Sparen soll nicht heißen, dass ein einmal genannter Wunsch um jeden Preis verfolgt werden muss. Ein freiwilliger Wechsel des Ziels kann eine sinnvolle Entscheidung sein, wenn das Kind die Auswirkungen versteht.
Taschengeld macht nicht jeden Vertrag wirksam
§ 110 BGB betrifft Verträge, bei denen Minderjährige ihre Leistung vollständig mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Daraus folgt kein fester gesetzlicher Höchstbetrag für einen Einkauf. Ebenso wenig ist das eine allgemeine Erlaubnis für Kredite, Ratenkäufe oder dauerhafte Abonnements. Die vereinbarten Pflichten müssen berücksichtigt werden.
Besprecht vor allem Onlinekäufe und Abos. Eine gespeicherte Zahlungsart kann mehrere Käufe erleichtern, ohne dass jedes Mal Bargeld sichtbar verschwindet. Aktiviert geeignete Kaufbestätigungen und überprüft wiederkehrende Zahlungen. Wenn ein problematischer Vertrag geschlossen wurde, beurteilt seine Wirksamkeit nicht allein danach, ob genug Guthaben auf der Karte lag. Sichert Vertragsinformationen und holt bei Bedarf rechtliche Unterstützung.
Häufige Fragen
Soll Taschengeld an Aufgaben im Haushalt gekoppelt sein?
Was, wenn mein Kind alles sofort ausgibt?
Quellen und Einordnung
- § 110 BGB: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
- § 107 BGB: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- § 108 BGB: Vertragsschluss ohne Einwilligung
- Verbraucherzentrale: Bankgeschäfte mit Minderjährigen
Die Quellen belegen die allgemeinen Aussagen, nicht eine persönliche Kontoeröffnung. Produktkonditionen und Prüfzeitpunkte stehen separat in den verlinkten Anbieterprofilen.
Was an dieser Fassung geändert wurde
: Unbelegte Alterstabellen-Versprechen entfernt; Familienbudget, Übungsplan, Kartenzahlungen und § 110 BGB mit Quellen ergänzt.